Bei einem Wasserstand von 358 cm am amtlichen Pegel Hattingen ist jeglicher Fahrzeugverkehr untersagt. Ausgenommen
hiervon ist der Baldeneysee zwischen Ruhr-km 29,6 (300 m oberhalb Stauwehr Baldeney ab Sperrschild für Segelboote und Surfer)
und Ruhr-km 36,3 (ehemalige Eisenbahnbrücke Kupferdreh) bis zu einem Wasserstand von 431 cm am amtlichen Pegel Hattingen.
Ruhrschiffahrtsverordnung
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